Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist eine bundeseinheitlicher Jugendgruppenleiterausweis, der ehrenamtlich tätigen Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern eine amtliche Legitimation gibt, die ihnen die Ausübung der Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.
Allgemeine Informationen rund um die Juleica findest du auch unter
www.juleica.de
Für wen ist die Juleica?
Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können (z.B. GLA)und einen mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Kurs besucht haben (z.B. Erste-Hilfe-Grundausbildung).
Das heißt konkret: Wenn du als Gruppenleiter oder ehrenamtlicher Helfer in deiner Gemeinde oder in deinem Verband tätig bist und zudem eine Gruppenleiterausbildung im Umfang von mehr als 40 Stunden nachweisen kannst (Themen u.a.: Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vieles mehr), und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat, ist die Juleica für dich genau das Richtige für dich!
Was bringt mir die Juleica in meiner Tätigkeit?
JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch (z.B. das Freilandmuseum Bad Windsheim). Eine Liste der Orte und Institutionen wird dir beim Erhalt deiner Juleica zugeschickt oder du fragst einfach im Büro des EJA / BDKJ Neunkirchen a. S. nach.
Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. (Wenn es also beispielsweise während der Sommerfreizeit zu einem Notfall kommt, ist es gut, die Juleica dabei zu haben. Denn sie zeigt die Qualifikation der/des Jugendleiterin/s und bindet die Gruppe so in einen organisatorischen Zusammenhang ein.)
Wie kann ich die Juleica beantragen?
Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden (www.juleica-antrag.de).
Den BDKJ Neunkirchen findest du so:
Schritt 1 Land: Bayern anklicken
Schritt 2 Landkreis: Nürnberger Land
Schritt 3 Ort: überspringen
Gefundene Träger: Bund der deutschen Katholischen Jugend Dekanat Neunkirchen anklicken, wird blau hinterlegt, man sieht die Trägerauswahl dann erst am Ende der Antragstellung im Überblick.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit im Büro des EJA / BDKJ Neunkirchen a. S. melden.
Was kostet die Juleica?
Die Juleica ist selbstverständlich für den Inhaber völlig kostenfrei. Vielmehr erhältst du zahlreiche Vergünstigungen und einen Pauschalbetrag von 70 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung und Dankeschön für deine ehrenamtliche Tätigkeit vom Kreisjugendring Nürnberger Land (weitere Infos unter www.kjr.nuernberger-land.de).