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Jugendleitersonderurlaub

Aktiv sein

Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit/Jugendleitersonderurlaub

 Nicht alle Aktivitäten in der Jugendarbeit können in der Freizeit stattfinden. Die Mitarbeit oder Teilnahme an Schulungen, Fahrten und Zeltlagern, internationalen Begegnungen, Erholungsaufenthalten für Kinder usw. erfordert häufig eine Freistellung von der Arbeit, vorallem für beruftstätige Verantwortliche.

Damit nicht alle für diese Aufgaben euer Urlaub verwendet werden muss, gibt es gesetzliche Erleichterungen.

"Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit"

Alles weitere könnt ihr hier nachlesen:
https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.htmlJugendleitersonderurlaub